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5. Mose 21–24 · Tag 46

Gottes Gerechtigkeit schützt Würde, begrenzt Macht und lässt Barmherzigkeit im Alltag Gestalt gewinnen.

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»Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,
so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.
Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,
und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so daß das Blut in den Bach hineinfließt.
Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.
Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen
und mit erhobener Stimme aussagen: ›Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!
Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‹ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!
So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.«

»Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest
und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so daß du sie zur Frau nehmen möchtest,
so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,
lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.
Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.«

»Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,
so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;
sondern er muß den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft : ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.«

»Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller Zurechtweisungen nicht gehorcht,
so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft und zwar an das Tor des betreffenden Ortes führen
und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ›Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‹
Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.«

»Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung an einen Baum hängt,
so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.«

»Wenn du siehst, daß das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.
Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.
Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –
Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.«

»Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –

Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;
laß vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –

Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –

Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen , damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. –
Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –
Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –
An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.«

»Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird
und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ›Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‹,
so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;
dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden
und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‹ Und sie sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.
Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;
auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.
Wenn aber jene Behauptung: ›Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‹ auf Wahrheit beruht,
so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!«

»Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau . So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen!

Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,
so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –
Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;
dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.
Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –

Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt ,
so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, daß er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –

Niemand darf die Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.«

»Keiner, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.
Kein Bastard darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. –
Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden,
deshalb weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche .
Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der HERR, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb.
Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen! –

Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. – Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt.
Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.«

»Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten.
Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen;
gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren.
Auch sollst du außerhalb des Lagers einen Seitenplatz haben, wohin du austreten kannst;
und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst.
Denn der HERR, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Häßliches bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.«

»Einen Knecht , der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern:
er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen! –

Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben.
Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen; denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, sind sie alle beide. –
Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgend etwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann.
Von einem Ausländer magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HERR, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. –

Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.
Wenn du aber das Geloben unterläßt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;
nur was deine Lippen ausgesprochen haben, mußt du auch halten und ausführen, weil du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. –

Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun.
Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. –

Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Häßliches an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, –
wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat
und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entläßt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:
so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.

Wenn jemand neuvermählt ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. –

Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –

Wird jemand dabei ertappt, daß er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –

Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, daß du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe.
Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat ! –

Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;
nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;
und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,
sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. –

Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben!
Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –

Väter sollen nicht wegen ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! –

Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden;
du sollst vielmehr daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. –

Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet.
Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen.
Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.
Denn du sollst daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.«

Maßhalten bei Leibesstrafen vor Gericht; Milde gegen ein arbeitendes Haustier

Vertiefung

Kernsatz des Tages

Gottes Heiligkeit zeigt sich dort, wo Gerechtigkeit barmherzig wird.

Verdichteter Impuls

Diese Kapitel führen den Glauben aus dem Inneren nach außen: in Entscheidungen, Worte, Besitz, Grenzen. Heilig ist nicht zuerst das Außergewöhnliche, sondern das Geordnete und Wahrhaftige.

Verlangsamungsfrage

Wo in meinem heutigen Alltag wäre es am nötigsten, dass Recht und Güte sich berühren?

Dein Schritt für heute

Nimm dir 60 Sekunden und formuliere innerlich einen einzigen fairen, gütigen Satz, den du heute in einem Gespräch wirklich sagen möchtest.

Wenn du hier weitergehen möchtest: im Begleitbuch weiterlesen.

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5. Mose 21-24Veröffentlicht am 15. Februar 2026Laufzeit 23 Min. 57 Sek.

Personen in dieser Folge

Samuel Glöggl

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