5. Mose 17–20 · Tag 45
Gerechtigkeit, Leitung und Mut stehen unter Gottes Wort, damit das Herz nicht der Macht oder der Angst gehört.
Weitere Folgen
Mitlesen
Text dieser Folge Zum Mitlesen aufklappen
Du sollst dem HERRN, deinem Gott, kein Rind und kein Stück Kleinvieh opfern, das einen Fehler, irgend etwas Häßliches, an sich hat; denn das ist ein Greuel für den HERRN, deinen Gott.«
Bestrafung des Götzendienstes
»Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Wohnorte, die der HERR, dein Gott, dir geben wird, ein Mann oder eine Frau sich findet, die das tun, was dem HERRN, deinem Gott, mißfällt, indem sie seinen Bund übertreten,
so daß sie hingehen und anderen Göttern dienen und sich vor ihnen und besonders vor der Sonne oder vor dem Mond oder vor dem ganzen Sternenheere des Himmels niederwerfen, was ich verboten habe,
und es dir angezeigt wird und du es erfährst, so sollst du eine genaue Untersuchung anstellen. Wenn sich dann der Sachbericht als zutreffend herausstellt und solcher Greuel in Israel wirklich verübt worden ist,
so sollst du den betreffenden Mann oder jene Frau, die etwas so Schlimmes begangen haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sie zu Tode steinigen.
Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll ein solcher, der sterben muß, den Tod erleiden; auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin darf er nicht getötet werden.
Die Hand des Zeugen soll die erste sein, die sich zu seiner Tötung erhebt, danach die Hand des ganzen übrigen Volkes: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen!«
Einsetzung eines Obergerichts am Heiligtum für schwierigere Rechtsfälle
»Wenn die Entscheidung einer Rechtssache, bei der es sich um Blutvergießen, um Eigentumsfragen , um tödliche Mißhandlung, überhaupt um irgendwelche Streitsachen in deinen Wohnorten handelt, für dich zu schwierig ist, so sollst du dich aufmachen und dich an den Ort begeben, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
Wende dich dann dort an die levitischen Priester und an den Richter, der zu jener Zeit im Amt sein wird, und frage bei ihnen an: sie werden dir dann den Rechtsspruch kundtun.
Du sollst dich alsdann an den Spruch halten, den sie dir von jenem Orte aus, den der HERR erwählen wird, kundtun werden, und sollst genau nach ihrer Anweisung verfahren:
nach Maßgabe der Weisung, die sie dir geben, und nach der Rechtsentscheidung, die sie dir mitteilen werden, sollst du handeln, ohne von dem Wortlaut, den sie dir verkündigen werden, nach rechts oder links abzuweichen.
Sollte aber jemand sich so vermessen benehmen, daß er auf den Priester, der im Amt ist, um den Dienst des HERRN, deines Gottes, daselbst zu verrichten, oder auf den Richter nicht hören will: ein solcher Mensch soll sterben! So sollst du das Böse aus Israel beseitigen;
das ganze Volk aber soll es erfahren, damit es sich fürchte und fernerhin nicht mehr vermessen handle.«
»Wenn du in das Land gekommen bist, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, und es in Besitz genommen hast und darin wohnst und dann denkst: ›Ich will einen König über mich setzen, wie alle Völkerschaften rings um mich her‹,
so magst du immerhin einen solchen König über dich setzen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird: aus der Mitte deiner Volksgenossen sollst du einen König über dich setzen; einen nichtisraelitischen Mann, der nicht dein Bruder ist , darfst du nicht über dich setzen.
Nur darf er sich nicht viele Rosse anschaffen und darf das Volk nicht nach Ägypten zurückführen, um sich viele Rosse anzuschaffen; denn der HERR hat zu euch gesagt: ›Ihr dürft auf diesem Wege nie wieder zurückkehren!‹
Auch soll er sich nicht viele Frauen nehmen, damit sein Herz sich nicht abwendet; auch Silber und Gold soll er sich nicht im Übermaß sammeln.
Und wenn er den Königsthron bestiegen hat, soll er sich eine Abschrift dieses Gesetzes aus dem Buche, das sich unter der Aufsicht der levitischen Priester befindet, in ein Buch schreiben .
Dieses soll er immer bei sich haben und soll täglich darin lesen, solange er lebt, um den HERRN, seinen Gott, fürchten zu lernen und alle Vorschriften dieses Gesetzes und diese Verordnungen gewissenhaft zu beobachten,
damit er sich in seinem Herzen nicht über seine Volksgenossen erhebt und damit er von dem Gebot weder nach rechts noch nach links abweicht, auf daß er samt seinen Söhnen lange Tage in seiner Königsherrschaft inmitten Israels verbleibt.«
»Die levitischen Priester, der ganze Stamm Levi, sollen keinen eigenen Landbesitz und kein Erbteil wie die übrigen Israeliten haben: von den Feueropfern des HERRN und den ihm als Gebühr zustehenden Abgaben sollen sie ihren Unterhalt haben.
Aber eigenen Erbbesitz soll dieser Stamm inmitten seiner Volksgenossen nicht haben: der HERR ist sein Erbbesitz, wie er ihm zugesagt hat.
Folgendes ist es aber, was der Priester vom Volk, nämlich von denen zu beanspruchen hat, die ein Schlachtopfer darbringen, sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: man soll davon dem Priester den Bug und die beiden Kinnbacken und den Magen geben.
Die Erstlinge von deinem Getreide, deinem Wein und deinem Öl und die Erstlinge von der Schur deines Kleinviehs sollst du ihm geben;
denn ihn hat der HERR, dein Gott, aus allen deinen Stämmen erwählt, damit er und seine Söhne allezeit zur Verfügung stehen, um den priesterlichen Dienst im Namen des HERRN zu verrichten. –
Und wenn ein Levit aus irgendeiner deiner Ortschaften, aus ganz Israel, wo er sich als Fremdling aufhält, an die Stätte kommt, die der HERR erwählen wird – es steht aber ganz in seinem Belieben, ob er kommen will –,
so darf er im Namen des HERRN, seines Gottes, den Dienst verrichten wie alle seine Brüder, die Leviten, die dort im Dienst des HERRN stehen;
den gleichen Anteil sollen sie zu ihrem Unterhalt haben, abgesehen von dem Erlös aus seinem väterlichen Vermögen .«
»Wenn du in das Land kommst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dich nicht daran gewöhnen, die Greuel der dortigen Völkerschaften nachzuahmen.
Es soll sich niemand in deiner Mitte finden, der seinen Sohn oder seine Tochter als Opfer verbrennen läßt, niemand, der Wahrsagerei, Zeichendeuterei oder Beschwörungskünste und Zauberei treibt,
niemand, der Geister bannt oder Totengeister beschwört, keiner, der einen Wahrsagegeist befragt oder sich an die Toten wendet;
denn ein jeder, der sich mit solchen Dingen befaßt, ist für den HERRN ein Greuel, und um dieser Greuel willen vertreibt der HERR, dein Gott, diese Völker vor dir her.
Du sollst dem HERRN, deinem Gott, gegenüber unsträflich dastehen!
Denn diese Völkerschaften, die du verdrängen wirst, hören auf Zeichendeuter und Wahrsager; dir aber erlaubt der HERR, dein Gott, etwas Derartiges nicht.
Einen Propheten gleich mir wird der HERR, dein Gott, dir aus deiner Mitte, aus deinen Volksgenossen, erstehen lassen: auf den sollt ihr hören!
ganz so, wie du den HERRN, deinen Gott, am Horeb am Tage der Versammlung gebeten hast, als du sagtest: ›Ich möchte die Stimme des HERRN, meines Gottes, nicht länger hören und dieses gewaltige Feuer nicht mehr sehen, damit ich nicht sterbe!‹
Damals sagte der HERR zu mir: ›Sie haben mit ihrer Bitte recht!
Einen Propheten gleich dir will ich ihnen aus der Mitte ihrer Volksgenossen erstehen lassen und will ihm meine Worte in den Mund legen, und er soll ihnen alles verkünden, was ich ihm gebieten werde.
Wer alsdann meinen Worten, die er in meinem Namen verkünden wird, nicht gehorcht, den will ich selbst dafür zur Rechenschaft ziehen.
Sollte sich aber ein Prophet vermessen, in meinem Namen etwas zu verkünden, dessen Verkündigung ich ihm nicht geboten habe, oder sollte er im Namen anderer Götter reden: ein solcher Prophet soll sterben!‹
Solltest du aber bei dir denken: ›Woran sollen wir das Wort erkennen, das der HERR nicht geredet hat?‹,
so wisse: Wenn das, was ein Prophet im Namen des HERRN verkündet, nicht eintrifft und nicht in Erfüllung geht, so ist das ein Wort, das der HERR nicht geredet hat; in Vermessenheit hat der Prophet es ausgesprochen: dir braucht vor ihm nicht bange zu sein!«
»Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,
so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.
Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile zerlegen; und das soll dazu dienen, daß jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.
Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –
wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, daß er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,
damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er ja von früher her nicht feind gewesen war.
Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.
Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat
- sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,
damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –
Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so daß er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,
so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.
Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.«
»Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –
Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –
Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,
so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.
Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, daß der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, daß er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,
so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.
Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.
Und du sollst keinen Blick des Mitleids haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!«
»Wenn du zum Krieg gegen deine Feinde ausziehst und Rosse und Kriegswagen, ein dir an Zahl überlegenes Heer erblickst, so fürchte dich nicht vor ihnen! Denn der HERR, dein Gott, der dich aus dem Lande Ägypten hergeführt hat, ist mit dir.
Und wenn ihr zum Kriege ausrückt, so soll der Priester vortreten und zum Volk so sprechen:
›Höre, Israel! Ihr zieht heute in den Kampf gegen eure Feinde: euer Herz werde nicht verzagt! Fürchtet euch nicht und seid ohne Angst und erschreckt nicht vor ihnen!
Denn der HERR, euer Gott, ist es, der mit euch zieht, um für euch mit euren Feinden zu kämpfen und euch den Sieg zu verleihen!‹
Hierauf sollen die Obmänner zu dem Kriegsvolk folgendes sagen: ›Ist jemand unter euch, der ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer das Haus einweihen.
Ist ferner jemand unter euch, der einen Weinberg angelegt und ihn noch nicht in Nutznießung genommen hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer ihn in Nutznießung nehmen.
Ist ferner jemand da, der sich mit einem Weibe verlobt, sie aber noch nicht geheiratet hat? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, sonst könnte er im Kriege umkommen und ein anderer die Braut heimführen.‹
Dann sollen die Obmänner weiter zu dem Kriegsvolk sagen: ›Ist jemand unter euch, der Angst hat und verzagten Herzens ist? Der trete ab und kehre zu seinem Hause heim, damit er seine Volksgenossen nicht ebenso mutlos macht, wie er selbst ist.‹
Wenn dann die Obmänner mit ihrer Ansprache an das Kriegsvolk fertig sind, soll man Anführer an die Spitze des Kriegsvolkes stellen.«
»Wenn du gegen eine Stadt heranziehst, um sie zu belagern, so sollst du sie zu einem friedlichen Abkommen auffordern.
Antwortet sie dir dann in friedfertiger Weise und öffnet sie dir freiwillig die Tore, so soll die ganze Bevölkerung, die sich darin befindet, dir fronpflichtig und dienstbar werden.
Will sie aber auf ein friedliches Abkommen mit dir nicht eingehen, sondern Krieg mit dir führen, so sollst du sie belagern;
und wenn der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt, so sollst du alle männlichen Personen in ihr mit der Schärfe des Schwerts niederhauen;
jedoch die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sonst in der Stadt ist, ihre gesamte Beute, sollst du für dich als geraubtes Gut hinnehmen und über das bei deinen Feinden Erbeutete, das der HERR, dein Gott, dir gegeben hat, frei verfügen.
So sollst du es mit allen Städten halten, die in sehr weiter Entfernung von dir liegen und die nicht zu den Städten der hiesigen Völkerschaften gehören.
Dagegen von den Städten der hiesigen Völker, die der HERR, dein Gott, dir zu eigen gibt, darfst du nichts, was Odem hat, am Leben lassen,
sondern mußt den Bann unerbittlich an ihnen vollstrecken, nämlich an den Hethitern und Amoritern, den Kanaanäern und Pherissitern, den Hewitern und Jebusitern, wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat,
damit sie euch nicht zur Nachahmung all ihrer Greuel verleiten, die sie im Dienst ihrer Götter verübt haben, und ihr euch nicht gegen den HERRN, euren Gott, versündigt.
Wenn du eine Stadt lange Zeit belagern mußt, um sie mit Waffengewalt zu erobern, so sollst du die zu ihr gehörenden Bäume nicht verderben, indem du die Axt an sie legst; sondern genieße ihre Früchte, sie selbst aber sollst du nicht umhauen; denn sind etwa die Bäume des Feldes Menschen, daß sie durch dich in Belagerungszustand versetzt werden müßten?
Nur solche Bäume, von denen du weißt, daß sie keine eßbaren Früchte tragen, die darfst du vernichten und umhauen und magst von ihnen gegen die Stadt, die mit dir im Kriege liegt, Belagerungswerke aufführen, bis sie gefallen ist.«
Vertiefung
Kernsatz des Tages
Wo Gottes Wort im Zentrum bleibt, werden Macht und Angst begrenzt und das Leben geschützt.
Verdichteter Impuls
Diese Kapitel zeigen eine nüchterne Menschenkenntnis: Streit, Verführung, Schuld und Furcht gehören zur Wirklichkeit eines Volkes. Gottes Ordnung setzt genau dort an, ohne den Menschen aufzugeben.
Verlangsamungsfrage
Wo in mir suchen Macht, Angst oder das Bedürfnis nach Kontrolle gerade nach dem letzten Wort?
Dein Schritt für heute
Nimm dir 90 Sekunden und formuliere leise einen Satz: „Gott, hier brauche ich Maß und Wahrheit“ — und nenne dabei nur einen konkreten Bereich.
Folgendetails
Personen in dieser Folge
Zu hören: Samuel Glöggl.
Weitergehen
Weitere Podcasts von Samuel Glöggl: Katechismus in einem Jahr, Von der inneren Regierung oder direkt diese Arbeit mittragen.