4. Mose 33–36 · Tag 40
Gott erinnert die Wege der Wüste und führt in eine Ordnung, die Leben, Recht und Würde schützt.
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Folgendes sind die einzelnen Züge der Israeliten, in denen sie aus Ägypten nach ihren Heerscharen unter der Führung Moses und Aarons ausgezogen sind.
Mose hatte nämlich auf Befehl des HERRN die Orte aufgeschrieben, von denen ihre Auszüge erfolgt waren; und folgendes sind ihre Züge von einem Aufbruchsort zum andern:
Sie brachen von Ramses am fünfzehnten Tage des ersten Monats auf; am Tage nach dem Passah zogen die Israeliten mit hoch erhobener Hand vor den Augen aller Ägypter aus,
während die Ägypter alle Erstgeborenen begruben, die der HERR unter ihnen hatte sterben lassen; denn der HERR hatte auch an ihren Göttern ein Strafgericht vollzogen .
Die Israeliten brachen also von Ramses auf und lagerten in Sukkoth.
Von Sukkoth zogen sie dann weiter und lagerten in Etham, das am Rande der Wüste liegt.
Von Etham zogen sie weiter und wandten sich nach Pi-Hahiroth, das Baal-Zephon gegenüber liegt, und lagerten östlich von Migdol.
Von Pi-Hahiroth brachen sie auf und zogen mitten durch das Meer nach der Wüste hin; sie wanderten dann drei Tagereisen weit in der Wüste Etham und lagerten in Mara.
Von Mara zogen sie weiter und kamen nach Elim; dort waren zwölf Wasserquellen und siebzig Palmbäume, und sie lagerten daselbst.
Von Elim zogen sie weiter und lagerten am Schilfmeer.
Vom Schilfmeer zogen sie weiter und lagerten in der Wüste Sin.
Aus der Wüste Sin zogen sie weiter und lagerten in Dophka.
Von Dophka zogen sie weiter und lagerten in Alus.
Von Alus zogen sie weiter und lagerten in Rephidim; dort hatte das Volk kein Wasser zu trinken.
Von Rephidim zogen sie weiter und lagerten in der Wüste Sinai.
Aus der Wüste Sinai zogen sie weiter und lagerten bei den Lustgräbern.
Von den Lustgräbern zogen sie weiter und lagerten in Hazeroth.
Von Hazeroth zogen sie weiter und lagerten in Rithma.
Von Rithma zogen sie weiter und lagerten in Rimmon-Perez.
Von Rimmon-Perez zogen sie weiter und lagerten in Libna.
Von Libna zogen sie weiter und lagerten in Rissa.
Von Rissa zogen sie weiter und lagerten in Kehelatha.
Von Kehelatha zogen sie weiter und lagerten am Berge Sepher.
Vom Berge Sepher zogen sie weiter und lagerten in Harada.
Von Harada zogen sie weiter und lagerten in Makheloth.
Von Makheloth zogen sie weiter und lagerten in Thahath.
Von Thahath zogen sie weiter und lagerten in Therah.
Von Therah zogen sie weiter und lagerten in Mithka.
Von Mithka zogen sie weiter und lagerten in Hasmona.
Von Hasmona zogen sie weiter und lagerten in Moseroth.
Von Moseroth zogen sie weiter und lagerten in Bene-Jaakan.
Von Bene-Jaakan zogen sie weiter und lagerten in Hor-Hagidgad.
Von Hor-Hagidgad zogen sie weiter und lagerten in Jotbatha.
Von Jotbatha zogen sie weiter und lagerten in Abrona.
Von Abrona zogen sie weiter und lagerten in Ezjon-Geber.
Von Ezjon-Geber zogen sie weiter und lagerten in der Wüste Zin, das ist Kades.
Von Kades zogen sie weiter und lagerten am Berge Hor, an der Grenze des Landes der Edomiter.
Da stieg der Priester Aaron nach dem Befehl des HERRN auf den Berg Hor hinauf und starb daselbst im vierzigsten Jahr nach dem Auszug der Israeliten aus dem Lande Ägypten am ersten Tage des fünften Monats;
Aaron war aber 123 Jahre alt, als er auf dem Berge Hor starb.
Vom Berge Hor zogen sie dann weiter und lagerten in Zalmona.
Von Zalmona zogen sie weiter und lagerten in Phunon.
Von Phunon zogen sie weiter und lagerten in Oboth.
Von Oboth zogen sie weiter und lagerten in Ijje-Abarim an der Grenze des Moabiterlandes.
Von Ijjim zogen sie weiter und lagerten in Dibon-Gad.
Von Dibon-Gad zogen sie weiter und lagerten in Almon-Diblathaim.
Von Almon-Diblathaim zogen sie weiter und lagerten am Gebirge Abarim östlich vom Nebo.
Vom Gebirge Abarim zogen sie weiter und lagerten sich in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber;
und zwar lagerten sie am Jordan von Beth-Jesimoth bis Abel-Sittim in den Steppen der Moabiter.
Der HERR gebot dann dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber: »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit:
Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinübergezogen seid,
sollt ihr alle Bewohner des Landes vor euch her austreiben und alle ihre Götzenbilder vernichten; auch alle ihre Gußbilder sollt ihr vernichten und alle ihre Höhen zerstören.
Ihr sollt dann das Land in Besitz nehmen und darin wohnen; denn euch habe ich das Land als Eigentum verliehen.
Und zwar sollt ihr euch das Land durch das Los als Erbbesitz zuteilen entsprechend euren Stämmen: den größeren Stämmen sollt ihr einen größeren Erbbesitz geben und den kleineren einen weniger großen Erbbesitz zuteilen; doch wohin immer einem jeden das Los fällt, da soll es ihm als Eigentum zuteil werden: nach euren väterlichen Stämmen sollt ihr euch das Land als Erbbesitz zuteilen.
Wenn ihr aber die Bewohner des Landes nicht vor euch her austreibt, so werden die, welche ihr von ihnen übriglaßt, zu Dornen in euren Augen und zu Stacheln in euren Seiten werden und euch in dem Lande, in dem ihr wohnen werdet, bedrängen.
Die Folge wird dann sein, daß ich euch das Geschick widerfahren lasse, das ich ihnen zugedacht hatte.«
Festsetzung der Grenzen des in Besitz zu nehmenden Landes Kanaan
Weiter sagte der HERR zu Mose:
»Folgende Verordnungen sollst du den Israeliten mitteilen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so soll dies das Gebiet sein, das euch als Erbbesitz zufällt: das Land Kanaan in seinem ganzen Umfang.
Und zwar soll die Südseite sich euch von der Wüste Zin an, Edom entlang, hinziehen, so daß eure Südgrenze im Osten am Ende des Salzmeeres beginnt.
Dann soll eure Grenze südlich vom Skorpionenstieg umbiegen und sich nach Zin hinüberziehen, wo sie südlich von Kades-Barnea endigt; von dort soll sie weiter nach Hazar-Addar hin laufen und nach Azmon hinübergehen;
und von Azmon wende sich die Grenze nach dem Bach Ägyptens hin und endige nach dem Westmeer zu. –
Was sodann die Westgrenze betrifft, so gelte euch da das große Meer zugleich als Grenze; das soll eure Westgrenze sein. –
Und folgendes soll eure Nordgrenze sein: vom großen Westmeer an sollt ihr euch eine Grenzlinie bis zum Berge Hor ziehen;
vom Berge Hor an sollt ihr euch eine Grenzlinie in der Richtung auf Hamath hin ziehen, und das Ende der Grenze soll nach Zedad hin sein;
dann laufe die Grenze weiter nach Siphron hin und erreiche ihr Ende bei Hazar-Enan. Das soll eure Nordgrenze sein. –
Als Ostgrenze aber sollt ihr euch eine Linie von Hazar-Enan nach Sepham festsetzen;
und von Sepham gehe die Grenze nach Ha-Ribla hinab östlich von Ain; dann ziehe sich die Grenze noch weiter hinab und stoße auf den Höhenzug östlich vom See Genezareth;
dann ziehe sich die Grenze den Jordan entlang hinab und erreiche ihr Ende am Salzmeer. Dies soll euer Land nach seinen Grenzen ringsum sein.«
Mose gab dann den Israeliten folgende Weisung: »Dies ist das Land, das ihr euch durchs Los als euren Erbbesitz zuteilen sollt und das der HERR den neun Stämmen und dem halben Stamm zu geben geboten hat.
Denn alle zu den beiden Stämmen Ruben und Gad gehörenden Familien und der halbe Stamm Manasse haben ihren Erbbesitz bereits empfangen.
Diese zweieinhalb Stämme haben ihren Erbbesitz auf der andern Seite des Jordans, Jericho gegenüber, im Osten, nach Sonnenaufgang hin, bereits erhalten.«
Aufzählung der Männer, welche die Verteilung des Landes besorgen sollen
Weiter sagte der HERR zu Mose folgendes:
»Dies sind die Namen der Männer, die das Land als Erbbesitz unter euch verteilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns;
dazu sollt ihr von jedem Stamm einen Fürsten zu der Verteilung des Landes hinzuziehen.
Und dies sind die Namen der Männer: für den Stamm Juda: Kaleb, der Sohn Jephunnes;
für den Stamm Simeon: Samuel, der Sohn Ammihuds;
für den Stamm Benjamin: Elidad, der Sohn Kislons;
für den Stamm Dan als Fürst: Bukki, der Sohn Joglis;
für die Nachkommen Josephs: für den Stamm Manasse als Fürst: Hanniel, der Sohn Ephods,
und für den Stamm Ephraim als Fürst: Kemuel, der Sohn Siphtans;
für den Stamm Sebulon als Fürst: Elizaphan, der Sohn Parnachs;
für den Stamm Issaschar als Fürst: Paltiel, der Sohn Assans;
für den Stamm Asser als Fürst: Ahihud, der Sohn Selomis;
für den Stamm Naphthali als Fürst: Pedahel, der Sohn Ammihuds.«
Diese waren es, denen der HERR gebot, den Israeliten ihren Erbbesitz im Lande Kanaan zuzuteilen.
Weiter gebot der HERR dem Mose in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, folgendes:
»Befiehl den Israeliten, daß sie von ihrem Erbbesitz den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr auch eine Weidetrift rings um sie her den Leviten geben.
Die Städte sollen ihnen dann als Wohnsitze dienen, während die zugehörigen Weidetriften für ihr Lastvieh und ihre Herden und für alle ihre übrigen Tiere bestimmt sind.
Es sollen sich aber die Weidetriften bei den Städten, die ihr den Leviten zu geben habt, von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen weit ringsum erstrecken;
und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen und ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so daß die Stadt selbst in der Mitte liegt; dies sollen für sie die Weideplätze bei den Städten sein.
Unter den Städten aber, die ihr den Leviten zu geben habt, sollen sich die sechs Freistädte befinden, die ihr ihnen abtreten sollt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; außer diesen aber sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben:
die Gesamtzahl der Städte, die ihr den Leviten zu geben habt, soll sich auf achtundvierzig Städte nebst den zugehörigen Weidetriften belaufen.
Was aber die Städte betrifft, die ihr von dem Besitztum der Israeliten abzugeben habt, so sollt ihr von den größeren Stämmen eine größere Anzahl und von den kleineren Stämmen eine kleinere Anzahl von Städten nehmen: jeder Stamm soll nach Maßgabe seines Erbbesitzes, den er erhalten wird, von seinen Städten eine bestimmte Zahl an die Leviten abtreten.«
Der HERR gebot dann weiter dem Mose folgendes:
»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan hinüberkommt,
sollt ihr euch passend gelegene Städte auswählen, die euch als Freistädte dienen sollen, damit ein Totschläger dahin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.
Diese Städte sollen euch nämlich als Zufluchtsorte vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht getötet wird, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat, um abgeurteilt zu werden.
Es sollen aber die Städte, die ihr zu solchen Freistädten herzugeben habt, sechs an Zahl sein:
drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans dazu bestimmen und drei Städte im Lande Kanaan dazu hergeben: Freistädte sollen es sein.
Für die Israeliten wie für die Fremdlinge und die Beisassen, die unter ihnen leben, sollen diese sechs Städte als Zufluchtsorte dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der einen Menschen unvorsätzlich erschlagen hat.«
Die Bestrafung des Mörders
»Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, so daß er daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Wenn er ihn ferner mit einem Stein, den er in der Hand hatte und der den Tod verursachen kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand hatte und durch das jemand getötet werden kann, geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so ist er ein Mörder: als solcher muß er unbedingt mit dem Tode bestraft werden;
der Bluträcher soll den Mörder töten; sobald er ihn antrifft, soll er ihn töten.
Wenn ferner jemand einem andern aus Haß einen Stoß versetzt oder vorsätzlich nach ihm geworfen hat, so daß jener daran gestorben ist,
oder wenn er ihn aus Feindschaft mit der Hand geschlagen hat, so daß jener daran gestorben ist, so muß der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt mit dem Tode bestraft werden: er ist ein Mörder: der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn antrifft.
Hat er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, gestoßen oder unabsichtlich irgendeinen Gegenstand auf ihn geworfen
oder, ohne ihn zu sehen, irgendeinen Stein, durch den jemand getötet werden kann, auf ihn fallen lassen und jener ist daran gestorben, obgleich er ihm nicht feindlich gesinnt war und ohne daß er ihm Schaden zufügen wollte:
so soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden,
und die Gemeinde soll den Totschläger vor der Gewalttätigkeit des Bluträchers schützen, und die Gemeinde soll ihn in die ihm zustehende Freistadt, in die er sich geflüchtet hatte, zurückbringen, und er soll darin wohnen bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
Wenn aber der Totschläger aus dem Gebiet der ihm zustehenden Freistadt, in die er geflohen ist, hinausgeht
und der Bluträcher ihn außerhalb des Gebiets der betreffenden Freistadt antrifft und den Totschläger tötet, so lädt er keine Blutschuld auf sich;
denn jener hat in der ihm zustehenden Freistadt bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben, und erst nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschläger an den Ort, wo sein Erbbesitz liegt, zurückkehren.
Diese Rechtsbestimmungen sollen bei euch für eure künftigen Geschlechter in allen euren Wohnsitzen zu Recht bestehen.
Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
Ihr dürft auch kein Lösegeld für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, annehmen, vielmehr soll er unbedingt mit dem Tode bestraft werden.
Auch dürft ihr kein Lösegeld für jemand, der in die ihm zustehende Freistadt geflohen ist, zu dem Zweck annehmen, daß er schon vor dem Tode des Hohenpriesters zurückkehren und irgendwo im Lande wohnen dürfe.
Ihr sollt das Land, in dem ihr wohnt, nicht entweihen; denn das Blut entweiht das Land, und dem Lande kann für das Blut, das darin vergossen worden ist, keine Sühne geschafft werden außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
So verunreinigt denn das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte auch ich wohne; denn ich, der HERR, wohne inmitten der Israeliten.«
Die Familienhäupter des Geschlechts, das von Gilead, dem Sohne Machirs, dem Enkel Manasses, stammte und zu den von Joseph stammenden Geschlechtern gehörte, traten auf und trugen dem Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten,
folgendes Anliegen vor: »Gott hat dir, o Herr, geboten, den Israeliten das Land durch das Los zum Erbbesitz zu geben; auch hast du, Herr, von Gott die Weisung erhalten, den Erbbesitz unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu überweisen.
Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem andern Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, dem sie angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.
Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.«
Die neue gemeingültige Verordnung bezüglich der Verheiratung der Erbtöchter und die Ausführung dieser Verordnung im vorliegenden Fall
Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des HERRN folgende Weisung: »Der Stamm der Nachkommen Josephs hat recht.
So lautet die Verordnung, die der HERR in betreff der Töchter Zelophhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,
damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.
Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten
und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.«
Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads;
denn Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit den Söhnen ihrer Oheime ;
mit Männern aus den Geschlechtern, die von Manasse, dem Sohne Josephs, stammten, verheirateten sie sich, und so verblieb ihr Erbbesitz bei dem Stamme, dem das Geschlecht ihres Vaters angehörte.
Schlußsatz für den Abschnitt 22,1-36,12
Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der HERR an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung Moses hat ergehen lassen.
Vertiefung
Kernsatz des Tages
Gott vergisst keinen Abschnitt deines Weges und gibt dem Kommenden eine schützende Gestalt.
Verdichteter Impuls
Am Ende der Wüstenzeit steht kein bloßes „Weiter so“, sondern ein stilles Erinnern: Station um Station wird benannt, als hätten die Tage Gewicht bekommen.
Verlangsamungsfrage
Welche Grenze in deinem Leben könnte gerade eine Form von Gnade sein, die dich bewahrt?
Dein Schritt für heute
Nimm dir 90 Sekunden und schreibe drei „Stationen“ der letzten Zeit auf—nur Orts- oder Lebensworte—und halte einen Moment still dankbar inne.
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Personen in dieser Folge
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