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2. Mose 19–22 · Tag 18

Am Sinai wird Freiheit zu einem Bund, in dem Gottes Heiligkeit das Leben ordnet und schützt.

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Im dritten Monat nach dem Auszug der Israeliten aus Ägypten, an diesem Tage kamen sie in die Wüste Sinai.
Sie waren nämlich von Rephidim aufgebrochen und in die Wüste Sinai gelangt und lagerten sich dort in der Wüste, und zwar dem Berg gegenüber.
Als Mose dann zu Gott hinaufstieg, rief der HERR ihm vom Berge herab die Worte zu: »So sollst du zum Hause Jakobs sprechen und den Kindern Israels verkündigen:
›Ihr habt selbst gesehen, was ich an den Ägyptern getan und wie ich euch auf Adlersflügeln getragen und euch hierher zu mir gebracht habe.
Und nun, wenn ihr meinen Weisungen willig gehorcht und meinen Bund haltet, so sollt ihr aus allen Völkern mein besonderes Eigentum sein; denn mir gehört die ganze Erde;
ihr aber sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein.‹ Das sind die Worte, die du den Israeliten verkünden sollst.«

Da ging Mose hin, berief die Ältesten des Volkes und teilte ihnen alle diese Worte mit, die der HERR ihm aufgetragen hatte.
Das ganze Volk aber antwortete einmütig: »Alles, was der HERR geboten hat, wollen wir tun!« Als hierauf Mose dem HERRN die Antwort des Volkes überbracht hatte,
sagte der HERR zu Mose: »Ich werde diesmal in dichtem Gewölk zu dir kommen, damit das Volk es hört, wenn ich mit dir rede, und dir für immer Glauben schenkt.«

Dann sagte der HERR weiter zu Mose: »Gehe zum Volk und laß sie sich heute und morgen heiligen und ihre Kleider waschen,
damit sie übermorgen bereit sind! Denn übermorgen wird der HERR vor den Augen des ganzen Volkes auf den Berg Sinai herabfahren.
Bestimme daher dem Volk ringsum eine Grenze und sage ihnen: ›Hütet euch wohl, an dem Berge emporzusteigen oder auch nur seinen Fuß zu berühren! Wer den Berg berührt, der ist des Todes!
Niemandes Hand darf ihn berühren, sondern ein solcher soll gesteinigt oder erschossen werden: weder ein Tier noch ein Mensch darf am Leben bleiben! Erst wenn das Widderhorn geblasen wird, dürfen sie am Berge emporsteigen.‹«
Darauf stieg Mose vom Berge zum Volk hinab und ließ das Volk sich heiligen, und sie wuschen ihre Kleider ;
auch gebot er dem Volke: »Haltet euch für übermorgen bereit: keiner nahe sich bis dahin einem Weibe!«

Die erschreckende Gotteserscheinung auf dem Sinai

Am dritten Tage aber, als es Morgen wurde, entstand ein Donnern und Blitzen; schweres Gewölk lag auf dem Berge, und gewaltiger Posaunenschall ertönte, so daß das ganze Volk, das sich im Lager befand, zitterte.
Da führte Mose das Volk aus dem Lager hinaus, Gott entgegen, und sie stellten sich am Fuß des Berges auf.
Der Berg Sinai aber war ganz in Rauch gehüllt, weil der HERR im Feuer auf ihn herabgefahren war; Rauch stieg von ihm auf wie der Rauch von einem Schmelzofen, und der ganze Berg erbebte stark.
Und der Posaunenschall wurde immer stärker: Mose redete, und Gott antwortete ihm mit lauter Stimme.
Als nun der HERR auf den Berg Sinai, auf den Gipfel des Berges, hinabgefahren war, berief er Mose auf den Gipfel des Berges, und Mose stieg hinauf.
Da befahl der HERR dem Mose: »Steige hinab, warne das Volk, daß sie ja nicht zum HERRN durchbrechen, um ihn zu schauen, sonst würde eine große Zahl von ihnen ums Leben kommen!
Auch die Priester, die sonst dem HERRN nahen dürfen, müssen die Heiligung an sich vollziehen, damit der HERR nicht gegen sie losfährt.«
Da erwiderte Mose dem HERRN: »Das Volk kann ja nicht auf den Berg Sinai hinaufsteigen; denn du selbst hast uns gewarnt und mir geboten, eine Grenze um den Berg festzusetzen und ihn für unnahbar zu erklären.«
Doch der HERR antwortete ihm: »Steige hinab und komm dann mit Aaron wieder herauf! Die Priester aber und das Volk dürfen die festgesetzte Grenze nicht überschreiten, um zum HERRN hinaufzusteigen, damit er nicht gegen sie losfährt.«
Da stieg Mose zum Volk hinab und kündigte es ihnen an.

Hierauf redete Gott alle diese Worte und sprach:
»Ich bin der HERR, dein Gott , der dich aus dem Land Ägypten hinausgeführt hat, aus dem Diensthause .

Du sollst keine anderen Götter haben neben mir!

Du sollst dir kein Gottesbild anfertigen noch irgendein Abbild weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf der Erde, noch von dem, was im Wasser unterhalb der Erde ist!
Du sollst dich vor ihnen nicht niederwerfen und ihnen nicht dienen ! Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifriger Gott, der die Verschuldung der Väter heimsucht an den Kindern, an den Enkeln und Urenkeln bei denen, die mich hassen,
der aber Gnade erweist an Tausenden von Nachkommen derer, die mich lieben und meine Gebote halten.

Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht mißbrauchen! Denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht.
Gedenke des Sabbattages, daß du ihn heilig hältst!
Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Geschäfte verrichten!
Aber der siebte Tag ist ein Feiertag zu Ehren des HERRN, deines Gottes: da darfst du keinerlei Geschäft verrichten, weder du selbst noch dein Sohn oder deine Tochter, weder dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch der Fremdling, der bei dir in deinen Ortschaften weilt!
Denn in sechs Tagen hat der HERR den Himmel und die Erde geschaffen, das Meer und alles, was in ihnen ist; aber am siebten Tage hat er geruht; darum hat der HERR den Sabbattag gesegnet und ihn für heilig erklärt.

Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird!

Du sollst nicht töten!

Du sollst nicht ehebrechen!

Du sollst nicht stehlen!

Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen gegen deinen Nächsten!

Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus! Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, noch seinen Knecht, noch seine Magd, noch sein Rind, noch seinen Esel, noch irgend etwas, was deinem Nächsten gehört.«

Die Wirkung der Gotteserscheinung auf das Volk; Moses beruhigende Rede

Als aber das ganze Volk die Donnerschläge und die flammenden Blitze, den Posaunenschall und den rauchenden Berg wahrnahm, da zitterten sie und blieben in der Ferne stehen
und sagten zu Mose: »Rede du mit uns, dann wollen wir zuhören; Gott aber möge nicht mit uns reden, sonst müssen wir sterben!«
Da antwortete Mose dem Volk: »Fürchtet euch nicht! Denn Gott ist nur deshalb gekommen, um euch auf die Probe zu stellen und damit die Furcht vor ihm euch gegenwärtig bleibt, auf daß ihr nicht sündigt.«
So blieb denn das Volk in der Ferne stehen; Mose aber trat an das dunkle Gewölk heran, in welchem Gott war.

Hierauf gebot der HERR dem Mose: »So sollst du zu den Israeliten sagen: ›Ihr habt selbst gesehen, daß ich vom Himmel her mit euch geredet habe.
Darum sollt ihr keine anderen Götter neben mir anfertigen: Götter von Silber und Götter von Gold sollt ihr euch nicht anfertigen!
Einen Altar von Erde sollst du mir herstellen und auf ihm deine Brandopfer und Heilsopfer, dein Kleinvieh und deine Rinder darbringen! An jeder Stätte, wo ich ein Gedächtnis meines Namens stiften werde, will ich zu dir kommen und dich segnen.
Willst du mir aber einen Altar von Steinen errichten, so darfst du ihn nicht von behauenen Steinen bauen! Denn sobald du mit deinem Meißel über sie hingefahren bist, hast du sie entweiht.
Auch darfst du nicht auf Stufen zu meinem Altar hinaufsteigen, damit deine Blöße nicht vor ihm sichtbar wird!‹«

»Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:
Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.
Ist er allein gekommen, so soll er auch allein wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.
Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.
Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ›Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‹,
so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –
Wenn aber jemand seine Tochter als Magd verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.
Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, mißfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.
Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter zu behandeln.
Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.
Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.«

»Wer einen andern so schlägt, daß er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.
Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.
Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergißt, daß er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –
Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!
Wer einen Menschen raubt, sei es, daß er ihn verkauft hat oder daß der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.«
Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –

»Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, daß er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,
so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, daß sie ihm unter der Hand sterben, so muß das bestraft werden;
wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –
Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, daß eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar nach Anhörung von Schiedsrichtern. –
Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben : Leben um Leben,
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme! –
Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, daß er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen!
Und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen!«

»Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, daß der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.
Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.
Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.
Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.
Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.«

»Läßt jemand eine Grube offen stehen, oder gräbt jemand eine Grube aus und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,
so soll der Eigentümer der Grube Ersatz leisten: mit Geld soll er den Eigentümer des Tieres entschädigen; das tote Tier aber gehört dann ihm. –
Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, daß es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.
War es jedoch bekannt, daß das Rind schon vorher stößig war, und hatte sein Eigentümer trotzdem es nicht gehörig gehütet, so soll er unweigerlich ein Rind für das Rind als Ersatz geben, das tote Tier aber soll ihm gehören.

Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten.

Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord anzusehen;
a wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord für ihn als vorliegend angenommen werden.
a wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord für ihn als vorliegend angenommen werden.

Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;
Läßt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so daß es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –
Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.«

»Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.
Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, daß es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne daß jemand es gesehen hat,
so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muß dann den Verlust hinnehmen, und braucht keinen Ersatz zu leisten.
Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.
Ist es dagegen zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –
Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich Ersatz leisten;
war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.«

»Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muß er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.
Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.«

Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –
Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –
Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.

Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –
Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.
Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewißlich erhören,
und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –
Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –
Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben läßt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;
denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –
Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen . –
Mit der Abgabe von dem Überfluß deiner Tenne und von dem Abfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –
Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.«

Vertiefung

Kernsatz des Tages

Gott befreit nicht nur aus der Knechtschaft, er ruft in einen Bund, der das Leben ordnet.

Verdichteter Impuls

Am Sinai tritt eine Wahrheit hervor, die nach der Rettung leicht übersehen wird: Nähe zu Gott ist nicht nur tröstlich, sondern ernst.

Verlangsamungsfrage

Wo wünsche ich mir Freiheit, ohne mich von Gottes Ordnung in Liebe begrenzen zu lassen?

Dein Schritt für heute

Lies einen der Zehn Gebote in 2. Mose 20 langsam zweimal und notiere in einem Satz, welches Leben es heute schützen könnte.

Wenn du hier weitergehen möchtest: im Begleitbuch weiterlesen.

Folgendetails

2. Mose 19-22Veröffentlicht am 18. Januar 2026Laufzeit 23 Min. 41 Sek.

Personen in dieser Folge

Samuel Glöggl

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